Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sinem Kaya Hair & Make-up Artist
Buschallee 73
13088 Berlin
(Nachfolgende Makeup Artist genannt)

Mit der Buchungsbestätigung verpflichtet sich die Makeup Artist am vereinbarten Hochzeitstermin den Brautstyling Service und die weiterhin gebuchten Zusatzleistungen sorgfältig durchzuführen.

Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Make-up Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehendeHat der Probetermin bereits stattgefunden, findet keine Rückzahlung hierfür statt.

Die Braut verpflichtet sich, den Brautstyling Service zzgl. Anreisekosten, sowie die zusätzlich gebuchten Zusatzleistungen zu bezahlen, sowie Terminabsprachen einzuhalten, da Auftrage entsprechend miteinander koordiniert werden.

Änderungen am Inhalt der AGBs dürfen nur von Sinem Kaya vorgenommen werden.

Zahlungsmodalitäten:

Für die feste Terminzusage ist das neueste Angebot als angenommen zu bestätigen und die Anschrift der Kundin an die Makeup Artist zu übermitteln. Erst nach eingegangener Buchungsbestätigung seitens der Makeup Artist ist die Buchung fest.

Die Anzahlung über 200€ ist am Tag des Probetermins zu erbringen. Sollte sich der Kunde nach dem Probetermin gegen eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, gelten die erbrachten 200€ Anzahlung als Aufwandsentschädigung für den Probetermin.

Sollte kein Probetermin stattfinden, sind die 200€ als Aufwandsentschädigung für die ausführliche Vorbereitung auf das Brautstyling zusätzlich zum Restbetrag am Tag der Hochzeit zu begleichen.

Weitere Annullierungkosten siehe unten.

Für den Brautstyling-Service vor Ort ist die Restzahlung zzgl. Anreisekosten am Tag der Hochzeit in bar zu erbringen. Für jede gebuchte Zusatzleistung ist die Zahlung gleichfalls am Tag der Hochzeit in bar zu erbringen.

Die Zahlungen sind zu erbringen, bevor die Makeup Artist mit dem Styling der ersten Person beginnt. Kartenzahlungen können nicht akzeptiert werden. Die Bezahlung der gesamten offenen Summe erfolgt nur zwischen der Makeup Artist und der Braut. Es erfolgt keine einzelne Bezahlung von jedem Gast, der Leistungen erhält.

Sollte die gesamte Restsumme nicht wie abgemacht am Hochzeitstag erbracht werden, werden zusätzlich 300€ Gebühr für den Zahlungsverzug berechnet und alle offenen Kosten inkl. der Gebühr sind innerhalb von fünf Werktagen nach dem Hochzeitstermin per Überweisung zu erbringen.

Stornierung:

Falls Sie den Brautstyling Service stornieren lassen möchten, muss dies der Makeup Artist unverzüglich und schriftlich mitgeteilt werden.

Es können, je nach Verfügbarkeit der Makeup Artist, jederzeit einzelne Zusatzleistungen (Gästestylings, Männerstyling, Begleitservice) hinzugebucht werden.

Bei der Stornierung einer Zusatzleistung sowohl vor dem Antritt des Auftrags als auch wenn die Makeup Artist bereits vor Ort ist, wird die Summe nicht erstattet, der Gesamtpreis vermindert sich nicht. Dies gilt auch, wenn die Zusatzleistung nicht Teil der ursprünglichen Buchung war und im Nachhinein hinzugebucht wurde. Bei einer Stornierung einer Zusatzleistung verpflichtet sich die Makeup Artist, trotzdem während der gesamten ursprünglich gebuchten Zeit vor Ort zu sein, sofern nicht anders erwünscht. Termine für Gäste- oder Männerstylings können von einer anderen Person gefüllt werden. Eventuelle Differenzen in der Summe sind von der Braut zu begleichen.

Sollten Personen, für die ebenfalls Makeup oder Frisurenstyling durch die Braut gebucht wurde, durch Zuspätkommen oder Nichterscheinen die gebuchte Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang wahrnehmen können, da dies der Makeup Artist zeitlich nicht mehr möglich ist, wird trotzdem die gesamte vereinbarte Summe berechnet und ist wie vereinbart vor Ort zu erbringen.

Sollten zeitliche Änderungen der Buchung seitens der Braut ohne vorherige Absprache mit oder trotz Einwänden der Makeup Artist vorgenommen werden und daraus resultieren, dass die Makeup Artist die Leistungen nicht mehr in vereinbartem Umfang erbringen kann, wird trotzdem die Gesamtsumme der ursprünglichen Buchung fällig.

Kosten der Stornierung:

Beim Rücktritt des Kunden von der Buchung für den Hochzeitstag werden folgende Rücktrittspauschalen, mindestens jedoch 220 Euro Stornogebühren erhoben, die die bis zu diese, Zeitpunkt in Kommunikation und Absprachen investierte Zeit seitens der Makeup Artist deckt.

Erfolgt die Absage sechs Monate bis zwei Monate vor dem Termin, fallen 50 % der vereinbarten Gesamtsumme an.

Erfolgt die Absage weniger als zwei Monate vor dem Termin, fallen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme an. Als Leistungsbeginn gilt 0:00 Uhr des Tages, an dem die Makeup Artist zur Erbringung der Leistung verpflichtet ist. Die Stornierung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen; als Stichtag gilt der Eingang der Stornierungserklärung.

Die offenen Kosten sind binnen 7 Werktagen nach Absage zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden ggf. zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben.

Bei Absagen des Probetermins bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin fallen 50€ Ausfallkosten an, die beim Ersatztermin zusätzlich zur Anzahlung zu erbringen sind. Bei Absagen des Probetermins bis 4 Tage vor dem gebuchten Termin fallen 100€ Ausfallkosten an, die beim Ersatztermin zusätzlich zur Anzahlung zu erbringen sind.

Bei Nichterscheinen ohne vorheriges Absagen fallen zusätzlich zur Anzahlung weitere 180€, also insgesamt 360€ beim Ersatztermin an. Falls kein Ersatztermin stattfindet, werden die Annulierungskosten zusätzlich zur Anzahlung am Tag des Hochzeitstylings in Rechnung gestellt.

Auftragserfüllung Die Leistungen der Makeup Artist gelten als erfüllt und abgenommen, wenn die Kundin nicht unverzüglich Einwände erhebt, spätestens jedoch, wenn die Makeup Artist den Ort des Stylings wieder verlassen hat, ohne dass Einwände erhoben wurden. Eine nachträgliche Erstattung der Gage wegen Unzufriedenheit ist ausgeschlossen.

Hygiene & Allergien:

Der Kunde verpflichtet sich, zumutbare Arbeitsbedingungen zu garantieren. Bei offenen Wunden, Hautkrankheiten an Gesichts- und Kopfhaut, Entzündungen an Haut, Lippen und Augen oder anderen hygienisch nicht einwandfreien Vorausetzungen, wie z.B. sehr fettigen Haaren, behält sich die Makeup Artist vor, den Service vor Ort zu verweigern. Dies hat keinen Einfluss auf die Gesamtsumme und sie ist weiterhin in vollem Umfang fällig.

Die Makeup Artist verpflichtet sich, stets mit gewaschenen Pinseln, sauberer Ausstattung und, wenn nötig, Einmal-Applikatoren zu arbeiten und allgemein ein einwandfreies hygienisches Arbeiten zu erbringen.

Jegliche Allergien auf Inhaltsstoffe sind der Makeup Artist zu kommunizieren. Die Braut ist als Kundin dafür verantwortlich, dass die Makeup Artist alle möglichen Allergien aller Personen, an denen sie am Hochzeitstag Leistungen erbringt, im Vorhinein kennt.

Die Makeup Artist kann nicht für eventuelle allergische oder andere Reaktionen verantwortlich gemacht werden. Eine Rückerstattung der Kosten für eine erbrachte Leistung oder für eine gebuchte aber aus obigen Gründen nicht erbrachte Leistung ist nicht möglich.

Sonstiges:

Die Braut ist für alle anfallenden Parkkosten verantwortlich. Falls das Styling in einem Hotel stattfindet, nutzt die Makeup Artist das dazugehörige Parkhaus. Die Gebühr wird bei Abreise entweder auf das Zimmer der Braut gebucht oder kann zusätzlich zum offenen Restbetrag in bar beglichen werden.